Patente über elektrische Uhren
Bei Patenten handelt es sich um eine der wenigen, frei verfügbaren Originalquellen. Firmenarchive z.B. sind entweder nicht zugänglich oder nicht mehr vorhanden, weil die Firmen nicht mehr existieren. Sonstige Unterlagen, wie Prospekte, Bedienungsanleitungen usw., findet man nur zufällig. Alle anderen Informationen stammen üblicherweise aus Sekundärquellen, wie Zeitschriften und Bücher. Das macht Patentschriften so interessant.
Ich habe hier Tabellen mit Patenten nach Themen geordnet erstellt und numerisch nach Ländern gruppiert. Bei Datumsangaben handelt es sich immer um das Datum des Patentantrags, nicht um das der Patenterteilung bzw. Veröffentlichung.
Die Listen erheben natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Patente in den Länderlisten habe ich eingesehen bzw. liegen mir vor. Ich habe mich bemüht, die Patente mit Prioritätsanspruch aufzunehmen und, falls verfügbar, die korrespondierenden deutschen Patente. In den Themenlisten sind auch Patente aufgeführt, die nicht in meiner "Sammlung" sind.
Es ist manchmal schwierig herauszufinden, was da überhaupt patentiert wurde. In einem Patent mit dem Titel "Elektrische Uhr" kann sich der Patentanspruch durchaus nur auf ein winziges Teil der dort skizzierten Uhr beziehen. Daher sind meine Bemerkungen zu den Patenten mit Vorsicht zu genießen. Das gleiche bezieht sich auch auf die von mir vorgenommene Zuordnung der verschiedenen ausländischen Patente. Dort gibt es nämlich keine eins-zu-eins Zuordnung.
Folgende Themen habe ich bereits behandelt:
- Die ATO-Patente (noch in Arbeit)
- Bulova Accutron Patente
- Patente von Helmut Epperlein für Hamilton
- Patente der Firma LIP über ihre elektrischen Uhren
- Patente über spezielle Werke
- ESA Stimmgabeluhr
Folgende Länderlisten habe ich angelegt:
- Deutschland
- Schweiz
- Frankreich
- Groß-Britannien (dort aber nur wenige ausgewählte Patente)
- Vereinigte Staaten von Amerika
Begriffe des deutschen Patentrechts
Ein Patent ist eine rechtliche Vereinbarung zum Schutz einer technischen Erfindung zwischen dem Erfinder und der Regierung, die dem Patentinhaber die alleinigen Verwertungsrechte für einen bestimmten Zeitraum zusichern. Im Gegenzug wird die Erfindung dann veröffentlicht. Als weiteres Schutzrecht für technische Erfindungen gibt es noch das Gebrauchsmuster. Patentfähig sind Gegenstände und Stoffe, sowie bei Patenten (nicht Gebrauchmustern) auch Herstellungs- und Arbeitsverfahren.
Voraussetzung zur Erteilung eines Patents oder Gebrauchsmusters ist die Neuheit der Erfindung. Sie darf nicht zum "Stand der Technik" gehören und vorher auch noch nicht veröffentlicht sein. Außerdem darf sich die Neuheit nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben (Trivialpatent). Des weiten muss die Erfindung im gewerblichen Bereich genutzt werden können.
Patente werden geprüft und für die Dauer von bis zu 20 Jahren erteilt. Gebrauchsmuster werden nicht geprüft und haben eine Schutzdauer von 3 bis 10 Jahren.
Die verschiedenen Stadien des Patentverfahrens:
- Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung
- Nach 18 Monaten Offenlegung des Patents ohne vorherige Prüfung
- Nach Prüfung erfolgt die Auslegung des Patents (nur bis 1976)
- Nach Verstreichen der Einspruchsfrist (3 Monate) erfolgt der Druck der Patentschrift
Links
- Deutsches Patent- und Markenamt: www.dpma.de
Recherche im DEPATISnet: depatisnet.dpma.de - Europäisches Patentamt: www.epo.org
Recherche bei esp@cenet: worldwide.espacenet.com - US-amerikanische Patente findet man auch bei freepatentsonline